Link zum InhaltPlatzhalter. Link zur NavigationPlatzhalter. Link zum SuchfeldPlatzhalter. Zum Link zur Stratseite und zur Sitemap.Platzhalter. Link zur SchriftvergrößerungPlatzhalter.
Vergrößern Sie die Schrift.

Schrift vergrößern:

APlatzhalter A+Platzhalter A++

Durchsuchen sie den Internetautritt.

Volltextsuche:

Selbstverständlich barrierefrei.
Hier steht der Titel der Seite
Reformierter Kirchenkreis
in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Sie sind hier: Mitgliedschaft

Hier beginnt der Inhalt

Wie wird man Mitglied einer reformierten Gemeinde?

Eingang zur Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin. Wenn Sie als Erwachsener noch nicht zu einer christlichen Kirche gehören, dann sollten Sie zunächst eine Gemeinde öfter besuchen und kennen lernen. Wenn Sie dann den Wunsch haben, Mitglied zu werden und gemeinsam mit dem Pastor oder der Pastorin die Grundlagen unseres Glaubens besprochen haben, können Sie sich taufen lassen.
Evangelische reformierten Bekenntnisses können sich gemäß der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Artikel 37) ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz einer reformierten Gemeinde anschließen. Das gilt sowohl für Evangelische, die bereits im Bereich dieser Landeskirche wohnen, als auch für solche, die aus anderen Regionen zuziehen.

Die Erklärung, sich einer reformierten Gemeinde anzuschließen, ist gegenüber der reformierten Gemeinde, die Sie sich ausgewählt haben, formlos abzugeben. Eine entsprechende Nachricht ist auch an die jeweilige evangelische Wohnsitzgemeinde zu richten; damit erlischt die Zugehörigkeit zu dieser. Weitere Auskünfte und Hilfen geben Ihnen gern die aufgeführten Gemeinden.
Auch ein Wiedereintritt in eine reformierte Gemeinde ist natürlich möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Französische Kirche zu Berlin die Kirchensteuererhebung – abweichend vom sonst üblichen Verfahren der Landeskirche – eigenständig vornimmt.

zum Anfang der Seite